Informationen zur Sekundarschule Bornheim

Der Schulausschuss der Stadt Bornheim (NRW) sprach sich im September 2011 einstimmig für die Errichtung einer Sekundarschule am Standort der Franziskusschule Bornheim aus. Sowohl die bisherige konzeptionelle Arbeit des Kollegiums wie auch die räumliche Situation in der bestens ausgestatteten Franziskusschule gelten als hervorragend (W. Krämer-Mandeau, Schulentwicklungsplanung).
Hier die Kernelemente der neuen Sekundarschule Bornheim im Überblick
(detaillierte Informationen finden Sie weiter unten):

 

HINWEIS: Anmeldungen erfolgen bei Frau Geschwind (Konrektorin, Leitung Projektgruppe Sekundarschule und kommisarische Leiterin der Sekundarschule),
Terminvereinbarung: Tel. 02227 91490 (Sekretariat Franziskusschule Bornheim, Frau Schubert).
Die Anmeldefrist ist vom 13.02. bis zum 06.03.2012.
 Aktuelle Informationen

Zu allgemeinen Fragen rund um die Sekundarschaule:
Download:  FLYER: Die neue Sekundarschule im Überblick (pdf-Datei)
 Informationen der Stadt Bornheim zur Sekundarschule
 Grafik des Schulministeriums zum Schulsystem NRW

 

Detaillierte Informationen des Schulministeriums zur Sekundarschule
(Hervorhebungen: Franziskusschule Bornheim (NRW), Quelle: www.schulministerium.nrw.de)

Warum soll es Sekundarschulen geben?

Die Sekundarschule ist eine zukunftsfeste Schule, die den Kommunen die Möglichkeit bietet, ein wohnortnahes, attraktives, umfassendes Schulangebot zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie ist damit eine Antwort auf die zurückgehenden Schülerzahlen und das veränderte Elternwahlverhalten. Die Sekundarschule hält die Bildungsgänge länger offen und kommt dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen nach. Diese Schule der Zukunft ist leistungsstark, vielfältig und gerecht. In ihr kommen die Stärken aller Schulformen zum Wohl aller Kinder zusammen.

Was ist die Sekundarschule?

Sie ist eine Schule der Sekundarstufe I und führt zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Sie erhält vom Land wie alle anderen  allgemeinbildenden Ganztagsschulen einen 20-prozentigen Stellenzuschlag.

Wie wird in der Sekundarschule gelernt?

In den Jahrgängen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept, bei dem binnendifferenziert unterrichtet wird, bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder drei schulformbezogene Klassen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen eingerichtet. In der Grundebene orientiert sich der Unterricht an den Lehrplänen der Haupt- und der Realschule, in der Erweiterungsebene an denen der Realschule und des Gymnasiums. Bei teilintegrierter oder kooperativer Unterrichtsorganisation kann der Unterricht teilweise auch in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden.

Wer entscheidet über die Organisationsform der Sekundarschule?

Die Grundsatzentscheidung über die Organisationsform trifft der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz. Er kann die Organisationsform auf Vorschlag der Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt auch neu bestimmen.

Lernen in der Sekundarschule alle Kinder nach gymnasialen Standards?

Das hängt von ihrem Leistungspotenzial ab. Alle Kinder werden nach ihren Talenten und Begabungen individuell gefördert. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert. Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Ab Klasse 8 gibt es ein weiteres Fremdsprachenangebot, das als zweite oder dritte Fremdsprache gewählt werden kann. Dadurch wird auch für Schülerinnen und Schüler, die sich erst zu diesem späteren Zeitpunkt dafür entscheiden, die Anschlussfähigkeit für das Abitur gesichert. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung (mittlerer Schulabschluss) als auch auf die Hochschulreife vor. Je nach Organisationsform orientieren sich die Lehrpläne an denen der Gesamtschule und der Realschule, in der kooperativen Form ab Klasse 7 an den Lehrplänen der jeweiligen Schulformen der Sekundarstufe I. Dadurch werden die gymnasialen Standards gesichert.

FÜhrt die Sekundarschule Kinder auch zum Abitur?

Ja. Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein (Anmerkung: Kooperationen mit dem Alexander-von-Humboldt Gymnasium, der Europaschule und Berufskollegs bestehen bereits). In der Regel dauert der Bildungsgang zum Abitur neun Jahre (sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe der Kooperationsschule). Die Eltern wissen also schon bei der Anmeldung, an welcher Schule ihr Kind den Weg zum Abitur fortsetzen kann. Individuelle Schulzeitverkürzung ist möglich.

Wie groß ist eine Sekundarschule?

Sie ist mindestens dreizügig. Der Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wenn Bedarf für eine integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine mindestens vierzügige Gesamtschule gegründet werden. Die bisher für Gesamtschulen geltende Errichtungsgöße von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse wird auf 25 (wie bei der Sekundarschule) abgesenkt.

Wer entscheidet, wo eine Sekundarschule gegründet wird?

Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Errichtung einer Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Was geschieht, wenn es über die Gründung unter den Kommunen Streit gibt?

Die Errichtung einer Sekundarschule soll im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen. Gelingt dies nicht, kann jeder der beteiligten Schulträger durch die Bezirksregierung (Obere Schulaufsicht) ein Moderationsverfahren durchführen lassen. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen.

Quelle: www.schulministerium.nrw.de